10/13 BVD 120/2021/64 entschärfen, die den Beschwerdeführer angeblich besonders stören.47 Im Rahmen des Vorsorgeprinzips und des Verhältnismässigkeitsprinzips ist mit dem Einbau eines Schalldämpfers der Lärmschutz somit am besten gewährleistet. Der Einbau des Schalldämpfers im Fortluftkanal ist daher der Montage eines Fassadenaufbaus vorzuziehen.