Weiter wurde am Augenschein festgestellt, dass die eingebauten Wetterschutzgitter entgegen der Annahme des AUE nicht mit schallabsorbierendem Material beschichtet sind (vgl. Erwägung 5g). Aufgrund dieser Ausgangslage wurden am Augenschein zusätzlich folgende Massnahmen zur Emissionsreduktion näher diskutiert: 1. Einbau eines Kulissenschalldämpfers im Fortluftkanal; 2. Einbau eines schallabsorbierenden Wetterschutzgitters an der Nordfassade; 3. Installation eines Fassadenaufbaus vor der nordseitigen Fassadenöffnung.