Der hörbare Schalldruckpegel von 32 dB(A) liegt somit nicht unterhalb des Niveaus des Umgebungslärms. Es ist deshalb gerechtfertigt, weiter zu prüfen, mit welchen technischen Vorsorgemassnahmen der Lärm der innen aufgestellten Wärmepumpen zusätzlich reduziert werden kann. Am Augenschein erklärte der Heizungstechniker, die Lüftungskanäle seien bereits mit schallabsorbierendem Material ausgekleidet worden und im Zuluftkanal, nicht aber im Fortluftkanal, sei ein Kulissenschalldämpfer eingebaut worden.42 Weiter wurde am Augenschein festgestellt, dass die eingebauten Wetterschutzgitter entgegen der Annahme des AUE nicht mit schallabsorbierendem Material beschichtet sind (vgl. Erwägung 5g).