Zu- und Fortluftöffnungen zu nahe beieinander lägen, könnte dies zu einem thermischen Kurzschluss führen.39 Der Aufstellungsort im Gebäude und die Lage der Fassadenöffnungen wirken sich auf die Aussenlärmsituation somit positiv aus und sind unter dem Gesichtspunkt des Vorsorgeprinzips nicht zu beanstanden. Eine Umplatzierung oder Verlegung des Gerätes an einen anderen Standort steht somit ausser Frage. 29 Vgl. BGE 140 II 33 E. 4.1 betreffend Lichtemissionen, 133 II 169 E. 3.2 betreffend Geruchsemissionen;