c) Die Wahl eines lärmarmen Geräts stellt eine emissionsreduzierende Massnahme im Sinne des umweltrechtlichen Vorsorgeprinzips dar. In Betrieb steht eine Wärmepumpe des Typs «Dimplex LI 16TES» des Herstellers A.________. Deren Schallleistungspegel beträgt nach den Akten 55 dB(A).36 Nach den Feststellungen am Augenschein kann die Wärmepumpe nicht in einem schallreduzierten Nachtmodus (sog. Flüstermodus) betrieben werden.37 Trotz des fehlenden Flüstermodus handelt es sich beim installierten Wärmepumpentyp um ein lärmarmes Gerät. Ein durchschnittliches Gerät hat einen Schallleistungspegel von rund 59 dB(A).38