f) Im Bericht vom 8. März 2021 führte das AUE aus, die Wärmepumpe werde zwischen 19.00 und 7.00 Uhr in einem schallreduzierten Nachtmodus (sog. Flüstermodus) betrieben und das Wetterschutzgitter sei «schallabsorbierend» ausgestattet. Diese Darstellung des AUE wird vom Beschwerdeführer bestritten.