Dieses Vorgehen ist sachlich richtig und entspricht wie ausgeführt den Empfehlungen des Cercle Bruit (vgl. Erwägung 4c). Dass das AUE am 15. Februar 2021 die Messung nicht beim offenen Fenster der Liegenschaft des Beschwerdeführers (G.________strasse 83a) vornahm, schadet somit nicht. e) Die BVD führte zur Klärung des Sachverhalts einen Augenschein vor Ort durch. Der Vertreter des AUE bildete am Augenschein die Messanordnung nach. Am Augenschein wurde der Aufstellungsort des Mikrofons mit Fotos dokumentiert.19 Dem Rügepunkt, wonach der Aufstellungsort des Mikrofons nicht dokumentiert sei, wurde im Beschwerdeverfahren somit Rechnung getragen.