Er kritisiert, der Lärmgrenzwert sei nicht am offenen Fenster gemessen worden und im Fachbericht sei der Aufstellungsort des Mikrofons für die Messung nicht dokumentiert worden. Auch stellt sich der Beschwerdeführer auf den Standpunkt, es sei nicht nachgewiesen, dass die Wärmepumpe bei der Messung unter Volllast in einem schallreduzierten Nachtmodus betrieben worden sei. Weiter rügt er, die Aussage im Bericht des AUE, wonach ein schallabsorbierendes Wetterschutzgitter eingebaut worden sei, sei falsch. Schliesslich bringt er vor, es fehlten Angaben zum Schallleistungspegel der Wärmepumpe im Tag- und Nachtbetrieb maximal (LWAmax,Tag/Nacht).