Langenthal in der angefochtenen Verfügung hauptsächlich auf den Bericht des AUE vom 8. März 2021. Darin informierte das AUE über die durchgeführten Lärmmessungen, äusserte sich zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte und nahm zu möglichen Massnahmen im Sinne der Vorsorge Stellung. Auch äusserte sich das AUE in seinem Bericht zu den Wetterschutzgittern. Gestützt auf den Bericht des AUE vom 8. März 2021 lehnte die Stadt Langenthal die Lärmklage ab bzw. verzichtete auf die Anordnung von weitergehenden Lärmschutzmassnahmen. Eine sachgerechte Anfechtung der Verfügung war damit möglich.