3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 26. Juni 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 30. Juni 2021. Der Beschwerdeführer rügt einerseits, die Stadt Langenthal habe sich mit zahlreichen Rügepunkten in seiner Stellungnahme vom 21. April 2021 nicht auseinandergesetzt und diese nicht geprüft. Zum anderen bemängelt er die Lärmmessungen des AUE und macht zusammengefasst geltend, die Luft-Wasser-Wärmepumpe widerspreche der LSV. Schliesslich bringt er vor, der Aufenthalt auf seinem Aussensitzplatz sei infolge der Lärmbelastung nicht möglich und gesundheitsschädigend.