Die Parzelle Nr. B.________ steht im Alleineigentum der Beschwerdegegnerin 1. Installiert wurde die Luft-Wasser-Wärmepumpe im Zuge einer energetischen Ertüchtigung des Gebäudes G.________strasse Nr. 81a, wofür die Stadt Langenthal mit Gesamtentscheid vom 2. Dezember 2016 die Baubewilligung erteilte. In diesem Baubewilligungsverfahren hatte der Beschwerdegegner 2 die Bauherrschaft inne. 2. Aufgrund der Lärmklage des Beschwerdeführers eröffnete die Stadt Langenthal ein Baupolizeiverfahren. Nach diversen Baukontrollen vor Ort holte die Stadt Langenthal einen Bericht