1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Wohnhauses G.________strasse Nr. 83a in Langenthal. Ende Oktober 2018 beklagte sich der Beschwerdeführer bei der Gemeinde über angeblich störenden Lärm, der von einer innen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe erzeugt wird. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe befindet sich im Untergeschoss des Nachbargebäudes G.________strasse Nr. 81a auf der Parzelle Langenthal Gbbl. Nr. H.________. Der Lärm der Luft- Wasser-Wärmepumpe tritt durch eine teils ebenerdige Öffnung in der Nordfassade direkt nach aussen. Die Parzelle Nr. B.___