Nach dem Gesagten ist die Einschätzung der Gemeinde Wilderswil, weder im Erdgeschoss noch im 2. Obergeschoss sei eine Küche eingebaut worden und es handle sich folglich nicht um (bis zu drei) eigenständige Wohnungen, sondern es läge eine WG-ähnliche Wohnnutzung in einer Wohnung vor, nicht zu beanstanden. f) Mit Eingabe vom 15. September 2021 haben die Beschwerdeführenden im Beschwerdeverfahren vorgebracht, eine Studio-Einheit im Erdgeschoss werde auf der Plattform airbnb angeboten.