auf die Botschaft zum ZWG. 17 Vorakten, pag. 25 f. 18 Vorakten, pag. 26 ff. 19 Vorakten, pag. 38 ff. 20 Vorakten, pag. 34 ff. 5/8 BVD 120/2021/61 vermietet werden. Mithin ist von einer Wohngemeinschaft-ähnlichen Nutzung auszugehen, wobei die Parteien via Vermieter zusammenkommen und über eigene Mietverträge für die jeweils nur durch sie nutzbaren Räume verfügen.