Im Erdgeschoss und im 2. Obergeschoss seien Küchenschränke vorhanden. Es fehle jedoch an Kochgelegenheiten und weiter zum Kochen notwendigen Einrichtungen. Vorhanden sei je ein Spülbecken und ein Kühlschrank. Diese Einrichtungen im Erdgeschoss und im 2. Obergeschossseien seien nicht als Küchen einzustufen. Die Nutzung der Liegenschaften sei weiter mit den Mietverträgen (Stand 20. April 2021) dokumentiert. Es würden einzelne Zimmer mit einer gemeinsamen Küche im 1. Obergeschoss vermietet (WG-Nutzung). Es fände keine kurzzeitige Vermietung statt. Eine Kontrolle auf der Buchungsplattform airbnb am 18. Juni 2021 habe keine Suchresultate für die betreffende Liegenschaft ergeben.