Bei diesem Schreiben handelt es sich erst um die Gewährung des rechtlichen Gehörs, mithin noch nicht um eine abschliessende Feststellung der Gemeinde Wilderswil. Andererseits ist genau diese Frage ein materieller Streitpunkt, welcher zwischen den Verfahrensbeteiligten umstritten ist. Bereits deswegen kann aus der gerügten Nichtberücksichtigung der Wohneinheiten-Erhöhung kein formeller Mangel der Wiederherstellungsverfügung abgleitet werden. Vielmehr ist nachfolgend zu prüfen, ob die Gemeinde Wilderswil zu Recht feststellte, es sei [nur] eine Wohnung in der Liegenschaft der