2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 14. Juli 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen sinngemäss das Rechtsbegehren, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und zur erneuten Beurteilung an die Gemeinde Wilderswil zurückzuweisen.