baubewilligungspflichtig ein. Dementsprechend hielt die Gemeinde Wilderswil mit Verfügung vom 22. Juni 2021 fest, die von den Grundeigentümern [die Beschwerdegegner] an ihrer Liegenschaft ausgeführten Arbeiten unterlägen nicht der Baubewilligungspflicht und darin sei [nur] eine Wohnung vorhanden. Aufgrund dieses Ausgangs des Baupolizeiverfahrens verzichtet die Gemeinde Wilderswil auf die Erhebung von Verfahrenskosten.