Die von der Beschwerdeführerin zu tragenden Kosten gemäss Ziff. 3.3 der Verfügung der Gemeinde Stocken-Höfen vom 10. Dezember 2020 werden reduziert auf CHF 320.00. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 2. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten von CHF 80.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Gemeinde Stocken-Höfen hat der Beschwerdeführerin eine Parteientschädigung von CHF 2224.10 (inkl. Mehrwertsteuer) zu bezahlen.