Im Zusammenhang mit der baupolizeilichen Verfügung vom 10. Dezember 2020 scheint ein Betrag für Porti und Verbrauchsmaterial sowie allfälligen Kopierkosten von CHF 20.00 als angemessen. Die Gemeinde Stocken-Höfen kann somit für die baupolizeiliche Verfügung vom 10. Dezember 2020 nur Kosten in der Höhe von insgesamt CHF 320.00 geltend machen. Die Beschwerde ist daher teilweise gutzuheissen und die angefochtene Verfügung der Gemeinde Stocken-Höfen vom 10. Dezember 2020 im Kostenpunkt anzupassen. 5. Kosten