Was die Arbeitsstunden der Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen betrifft, sind jene, die zwischen dem 27. Mai 2020 und dem 7. September 2020 angefallen sind, dem Beschwerdeverfahren vor der BVD zuzurechnen. In Zusammenhang mit der baupolizeilichen Verfügung vom 10. Dezember 2020 sind lediglich die letzten vier Aufwands-Positionen der Gemeindeverwaltung zwischen dem 24. November 2020 und dem 10. Dezember 2020 angefallen (24. November «Vorbereitung für GR-Beschluss Verfügung»: 1.00 h; 25. November «GR- Protokollauszug an Bauverwaltung»: 0.5 h; 7. Dezember «Verfügung zur Unterschrift vorbereiten»: 0.5 h; 10. Dezember «Verfügung verschicken»: 0.5 h, insgesamt 2.5 Stunden).