Weiterem Vorgehen» (16. November 2020, 0.5 Stunde) steht in Zusammenhang mit der baupolizeilichen Verfügung vom 10. Dezember 2020. Was die Arbeitsstunden der Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen betrifft, sind jene, die zwischen dem 27. Mai 2020 und dem 7. September 2020 angefallen sind, dem Beschwerdeverfahren vor der BVD zuzurechnen.