wahren haben oder nicht in erster Linie hoheitliche Interessen wahren, sondern wie eine Privatperson betroffen sind.17 Beides war im Verfahren 120/2020/20 nicht der Fall. c) Bei den meisten geltend gemachten Arbeitsstunden der RegioBV Westamt handelt es sich somit um Aufwand im Beschwerdeverfahren vor der BVD, der nicht der Beschwerdeführerin auferlegt werden kann. Einzig die Aufwandposition «Eingabe an GR betr. Weiterem Vorgehen» (16. November 2020, 0.5 Stunde) steht in Zusammenhang mit der baupolizeilichen Verfügung vom 10. Dezember 2020.