b) Die meisten Arbeitsstunden der RegioBV Westamt und der Gemeinde, die in der genannten Zusammenstellung aufgelistet sind, sind in Zusammenhang mit dem Beschwerdeverfahren 120/2020/20 vor der BVD entstanden (z.B. Aufwand für «Studium Beschwerde», «Stellungnahme an BVD vorbereiten», «Dossier für BVD zusammenstellen», «Fristverlängerungsgesuch BVD» etc.). Es handelt sich um Aufwand für Tätigkeiten, welche die Gemeinde als Verfahrensbeteiligte im Beschwerdeverfahren vor der BVD ausführte, und nicht um Aufwand in einem von ihr selbst geführten Verfahren. Es handelt sich daher nicht um Verfahrenskosten im Sinne von Art.