Zwischen dem Rechnungsbetrag von CHF 3275.00 und den verrechneten Aufwänden nach der Aufwandgebühr II (31.25 Stunden à CHF 100.00) besteht eine Differenz von CHF 150.00. In ihrer Stellungnahme vom 9. Februar 2020 macht die Gemeinde geltend, dies umfasse weitere Aufwände wie Porti, Verbrauchsmaterial.