Während dem Schriftenwechsel des vorliegenden Verfahrens legte die Gemeinde eine Gebührenzusammenstellung vor. Auf dieser Zusammenstellung der Arbeitsstunden der RegioBV Westamt sowie der Zusammenstellung der Arbeitsstunden der Gemeinde Stocken-Höfen sind insgesamt 31.25 Stunden ausgewiesen, für welche die Gemeinde gemäss Art. 40 GebR die Aufwandgebühr II von CHF 100.00 pro Stunde verrechnet hat. Zwischen dem Rechnungsbetrag von CHF 3275.00 und den verrechneten Aufwänden nach der Aufwandgebühr II (31.25 Stunden à CHF 100.00) besteht eine Differenz von CHF 150.00.