b) Verfahrenskosten stellen eine Kausalabgabe dar, genauer eine Verwaltungsgebühr.8 Verwaltungsgebühren sind geschuldet, wenn jemand durch sein Verhalten eine Amtshandlung veranlasst oder verursacht.9 Voraussetzung für die Erhebung einer Verwaltungsgebühr ist eine hinreichende gesetzliche Grundlage (Legalitätsprinzip). Demnach bedürfen öffentliche Abgaben einer generell-abstrakten Grundlage in einem Gesetz, das den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den Gegenstand und die Bemessungsgrundlagen der Abgabe festlegt.10 Darüber hinaus ist bei der Bemessung der Abgaben das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip zu beachten.