Die BVD hielt dazu fest, es sei zu prüfen, wie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bezüglich Zufahrt umzusetzen sei. Es sei abzuklären, ob eine Umsetzung, wie sie ursprünglich die bewilligten Pläne (in einem Teilbereich) vorsehen, überhaupt möglich sei oder ob eine andere Variante, wie sie die Beteiligten im baupolizeilichen Verfahren bereits diskutiert hatten, umgesetzt werden müsste.