Gegen diese Wiederherstellungsverfügung reichte die Beschwerdeführerin am 25. Mai 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein und beantragte deren Aufhebung. Gleichzeitig reichte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde ein nachträgliches Baugesuch ein für den Bauinstallationsplatz, die Stützmauer und die Splitanlage. 1/8 BVD 120/2021/5