Anlässlich verschiedener Besprechungen diskutierten die Beteiligten mögliche Varianten der Zufahrt. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 22. April 2020 forderte die Gemeinde die Beschwerdeführerin auf, die Zufahrt gemäss den bewilligten Plänen anzupassen. Ebenfalls seien der Bauinstallationsplatz und die Stützmauer zurückzubauen und die Splitanlage für die Luftwärmepumpe sei am bewilligten Ort anzubringen. Gegen diese Wiederherstellungsverfügung reichte die Beschwerdeführerin am 25. Mai 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein und beantragte deren Aufhebung.