1. Mit Entscheiden vom 8. Juni und 28. Dezember 2015 bewilligte die Gemeinde Stocken- Höfen der Beschwerdeführerin den Neubau von zwei Einfamilienhäusern und daran angrenzenden Doppelgaragen. Anlässlich der Schlusskontrolle im August 2016 stellte sie diverse Abweichung von den Baubewilligungen fest, so unter anderem, dass die Zufahrt eine Steigung von mehr als 16 Prozent aufwies. Am 31. März 2017 reichte die Beschwerdeführerin ein nachträgliches Projektänderungsgesuch für die Anpassung der Zufahrt, für die Umnutzung des Baustelleninstallationsplatzes in einen Abstellplatz für Fahrzeuge sowie für den Neubau einer Stützmauer ein.