18/20 BVD 120/2021/57 b) Der Beschwerdegegner wird verpflichtet, die Photovoltaikanlage bis zum 15. Juni 2022 zu verkleinern, d.h., die 14 Solarmodule auf dem Nordwestdach seines Wohnhauses auf der Parzelle Niederbipp Gbbl. Nr. G.________ zu entfernen. c) Wiederhandlungen gegen die Ziffer 1b dieses Entscheids sind strafbar nach Art. 50 BauG und nach Art. 292 StGB76.