Module verzichten und somit Rückbaukosten vermeiden können. Unter den gegebenen Umständen kommen den finanziellen Nachteilen, die dem Beschwerdegegner durch den Rückbau entstehen, im Vergleich zum öffentlichen Interesse an der Einhaltung und Durchsetzung der umweltrechtlichen Bestimmungen sowie den privaten Interessen des Beschwerdeführers am Schutz vor lästigen Blendimmissionen, kein ausschlaggebendes Gewicht zu, selbst wenn die Kosten hoch sind.