Zu beachten ist ausserdem, dass der Beschwerdegegner bzw. dessen Anlageplaner bei zumutbarer Aufmerksamkeit hätten erkennen können, dass die Solarmodule auf dem Nordwestdach in der umliegenden Nachbarschaft zu kritischen Blendungen führen. Im Leitfaden «Solaranlagen EnergieSchweiz» wird auf diese Problematik schon in der Zusammenfassung hingewiesen.74 Gleiches folgt aus der kantonalen Richtlinie, wie der Vertreter des AUE am Augenschein erklärte (vgl. Erwägung 4c). Darin wird ausdrücklich erwähnt, dass nordseitigen Anlagen betreffend Blendwirkungen besonders Beachtung zu schenken ist.