Dass sich die Module auf dem Nordwestdach nicht demontieren lassen, macht der Beschwerdegegner nicht geltend und ist auch nicht ersichtlich. Der Rückbau der 14 PV-Module auf dem Nordwestdach würde den Betrieb der Photovoltaikanlage nicht stark einschränken; er stellt bloss eine Reduktion der Anlagegrösse dar. Der Hauptteil der Photovoltaikanlage, namentlich die 37 Solarmodule auf der südostseitigen Dachhälfte, kann problemlos weiterbetrieben werden. Die Südostseite des Daches eignet sich denn auch «sehr gut» für die Nutzung von Sonnenenergie.70