g) Die Blendungen lassen sich indessen ebenso gut mit dem Rückbau bzw. dem Verzicht der Module auf dem Nordwestdach vermeiden. Diese Auffassung vertrat auch der Beschwerdeführer in seiner Stellungnahme zum Augenscheinprotokoll vom 30. September 2021 und seiner Eingabe vom 12. Oktober 2021. Er ist der Meinung, mit dem verbleibenden Teil der Photovoltaikanlage, d.h. den Solarmodulen auf der südostseitigen Dachhälfte, lasse sich für den Eigenbedarf genügend Strom produzieren.