Fläche mit einem Rollladen oder einer ähnlichen Vorrichtung im richtigen Zeitpunkt manuell oder automatisch verschattet wird. Nebst der technischen Machbarkeit stellt sich besonders die Frage, ob sich diese Massnahme überhaupt sinnvoll durchsetzen liesse. Weiter wäre die Installation einer derartigen Beschattungsanlage mit grossen technischen Aufwendungen und zusätzlichen baulichen Vorkehrungen verbunden und würde hohe finanzielle Aufwendungen nach sich ziehen. Die Nachteile, die dem Beschwerdegegner mit dieser Massnahme auferlegt würden, wiegen daher schwer.