Reflexionsarmut darf daher nicht mit «blendfrei» gleichgesetzt werden. Die vierte Massnahme ist hier somit ebenfalls nicht geeignet, um die Blendungen in einem bedeutsamen Umfang zu reduzieren. f) Zur Reduktion der Blendungen fallen sodann nur noch die Beschattung der reflektierenden PV-Module oder der Verzicht bzw. der Rückbau der 14 PV-Module auf dem Nordwestdach in Betracht. Mit einer teilweisen oder vollständigen Beschattung liessen sich die lästigen Blendungen beim Wohnhaus des Beschwerdeführers zwar beseitigen oder auf ein tolerierbares Niveau reduzieren. Bei einer Beschattung müsste allerdings sichergestellt werden, dass die reflektierende