15/20 BVD 120/2021/57 (vgl. Erwägung 5h). Am Augenschein wurden die folgenden vier Massnahmen zur Emissionsbegrenzung näher diskutiert: 1. Sichtschutz durch blickdichte Bepflanzung zwischen den reflektierenden PV-Modulen und den Immissionspunkten 2. Versetzen der PV-Module auf die südseitige Dachfläche 3. Anhebung des Anstellwinkels zwischen Satteldach und den PV-Modulen 4. Ersatz der bestehenden Module durch rahmenlose dunkle bzw. matt beschichtete PV- Module