Dennoch müssen wirtschaftliche Überlegungen in die Prüfung der Verhältnismässigkeit verschärfter Emissionsbegrenzungen einfliessen. Insbesondere ist auch hier ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Nutzen der Massnahme für die Umwelt und der Schwere der damit verbundenen Nachteile – was namentlich die Höhe der Kosten sein kann – zu wahren.65