Demzufolge ist hier davon auszugehen, dass die Intensität der Lichtreflexionen während den Blendzeiten an den Immissionspunkten zeitweise über der Schwelle der Absolutblendung liegt. Das schränkt laut der Vollzugshilfe des BAFU die Sehfähigkeit stark ein oder sie kann vorübergehend sogar gänzlich verlorengehen.60 k) Nach dem Gesagten liegt entgegen der Auffassung des Beschwerdegegners die Blendwirkung an den Immissionsorten nicht mehr im sozialadäquaten und tolerierbaren Bereich. Die Blendungen liegen teilweise über der Schwelle der Absolutblendung und gehen bezüglich der