Eine starke Reflexion konnte am Augenschein sodann im Garten beim «Bäumchen» des Beschwerdeführers beobachtet werden. Dabei konnte man ohne Sonnenbrille nicht direkt in das Modul schauen.57 Es handelte sich dabei zwar nicht um einen Immissionspunkt, wo sich der Beschwerdeführer und seine Ehefrau regelmässig aufhalten. Der Beschwerdeführer hielt am Augenschein jedoch fest, im Juni und Juli seien die Blendungen auf dem Gartensitzplatz (Beobachtungspunkt B21) von der Intensität her vergleichbar wie jetzt im Garten.58