des AUE bemängelte am Augenschein denn auch, im Gutachten sei die Leistungsdichte des Reflexionsstrahls von 30 W/m2 ohne Beachtung der Reflexion an den Aluminiumrahmen geschätzt oder berechnet worden. Es ist daher davon auszugehen, dass die Intensität der Blendwirkung in der Realität stärker ist als vom Gutachter angenommen. Hinzu kommt, dass der Richtwert der Leistungsdichte von 30 W/m2, der im Leitfaden «Solaranlagen EnergieSchweiz» erwähnt ist, stark zu relativieren ist.52 Am Augenschein erklärte der Vertreter des AUE, es handle sich um einen Wert, der nichts darüber aussage, wann die Reflexionsintensität übermässig sei.