f) Die BVD führte im Beisein der Parteien, einer Vertretung der Gemeinde sowie einer Vertretung des AUE einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Unbestritten ist, dass sich an den untersuchten Immissionsorten über längere Zeit Personen aufhalten können. Im Zeitpunkt des Augenscheins waren Blendungen sichtbar. Die festgestellte Reflexion war am Beobachtungspunkt B23, B12, B21 zur Mittagszeit nicht sehr intensiv. An einem weiteren Standort im Garten war eine deutlich stärkere Blendungswirkung feststellbar.