Zwar bestünden beim Wintergarten (Beobachtungspunkt 31) die längsten Blendzeiten. Da der Beobachtungspunkt B31 im Hausinnern angenommen worden sei, sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass aufgrund der im Juni bereits beachtlichen Sonneneinstrahlung ohnehin Massnahmen zum Abschatten getroffen würden, damit sich der Wintergarten nicht zu stark aufheize. Der Gutachter kam zum Schluss, dass die PV- Module zwar Reflexionen in die nähere Umgebung verursachen, doch seien diese zeitlich so begrenzt, dass sie in ihrer Gesamtheit gemäss dem Leitfaden «Solaranlagen EnergieSchweiz» als tolerierbar eingestuft werden könnten.