Er kritisiert weiter den Hinweis im privaten Gutachten und in der angefochtenen Verfügung, wonach man den Belästigungen durch Verschieben der Sitzplätze ausweichen und sie mit zusätzlichen Sonnenstoren abdecken könne. Die natürliche Sonneinstrahlung habe er auf ein gewünschtes Mass begrenzt. Die von Menschenhand geschaffenen übermässigen Belästigungen könnten durch die vorgeschlagenen Massnahmen (z.B. das Aufstellen von Sonnenschirmen) jedoch nicht beseitigt werden und seien auch nicht zumutbar.