Das Verwaltungsgericht Zürich erachtete deshalb Sanierungsmassnahmen zur Reduktion der maximalen täglichen Blenddauer auf 20 Minuten als zumutbar.40 Das Verwaltungsgericht Graubünden kam kürzlich zum Schluss, dass Lichtreflexionen von über 100 000 cd/m2 und über 50 Minuten pro Tag während mehreren Wochen im Jahr nicht mehr zulässig sind.41 5. Zulässigkeit der Blendungen im konkreten Fall