Darin erachtet das BAFU die genannten LAI- Kriterien, die von den Richtwerten bei der Beurteilung von periodischem Schattenwurf durch Windenergieanlagen hergeleitet sind, als ungeeignet. Das BAFU empfiehlt, weiterhin aufgrund von Begehungen vor Ort und der subjektiven Einschätzung von Experten zu entscheiden, ob eine Reflexion im Einzelfall übermässig oder zumutbar ist.34 Dabei seien die Immissionen nicht auf dem gesamten Grundstück zu berücksichtigen, sondern nur an Orten, an denen sich Personen während längerer Zeit aufhalten, wie beispielsweise in Wohnräumen, auf Balkonen oder Gartensitzplätzen.35 Weiter weist das BAFU darauf hin, dass die Prognose der Blendungswirkung