Weiter führte der Vertreter des AUE aus, der Gutachter habe die Zumutbarkeitsprüfung der Blendung anhand des Leitfadens zum Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen30 (nachfolgend: Leitfaden «Solaranlagen EnergieSchweiz») vorgenommen. Dieser stuft – ohne Berücksichtigung der Wolken und der Bündelaufweitung – für Wohnzonen folgende Richtwerte als tolerierbar ein:31 «1. maximal 30 Minuten Blenddauer an beliebig vielen Tagen im Jahr 2. maximal 60 Minuten Blenddauer an maximal 60 Tagen im Jahr 3. maximal 120 Minuten Blenddauer an maximal 20 Tagen im Jahr 4. maximal 50 Stunden Blendung im Jahr»