Danach sei eine Blendung von 30 Minuten pro Blendereignis an einem Ort und eine kumulierte Blendzeit pro Jahr von maximal 30 Stunden hinnehmbar. Weiter führte der Vertreter des AUE aus, der Gutachter habe die Zumutbarkeitsprüfung der Blendung anhand des Leitfadens zum Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen30 (nachfolgend: Leitfaden «Solaranlagen EnergieSchweiz») vorgenommen.